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HB3, die
Amateurfunklizenz für Jedermann
Um mit einem Rufzeichen, welches mit HB3 beginnt, „on air“
zu gehen, muss man eine Prüfung beim BAKOM (Bundesamt für Kommunikation)
ablegen. Diese besteht aus 2 Teilen. Im ersten Teil hat man 20 Minuten
Zeit, um 20 Fragen über die „Vorschriften betreffend den Amateurfunk“
zu beantworten. Hier werden Fragen gestellt, wie man sich beim Funken verhält
oder was man überhaupt darf. Der zweite Teil der Prüfung besteht aus
einem technischen Teil. Dieser dauert 75 Minuten und enthält auch 20
Fragen. Hier geht es um Blitzschutz, allgemeine elektrotechnische Themen,
Störungen welche man verursachen kann, etc. Beide Prüfungen bestehen aus
Multiple Choice Fragen mit jeweils 4 möglichen Antworten. Auf der
Homepage des BAKOM ist der Fragekatalog verfügbar, dieser zeigt in etwa,
was für Fragen kommen können.
Ein Funkamateur mit HB3-Lizenz darf auf folgenden Frequenzen funken:
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Frequenzband
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Frequenz
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Maximale
Senderleistung (PEP)
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70 cm
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430 – 440 Mhz
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50 Watt
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2 m
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144 – 146 Mhz
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50 Watt
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10 m
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28‘000 – 29‘700 kHz
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100 Watt
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15 m
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21‘000 – 21‘450 kHz
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100 Watt
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80 m
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3‘500 – 3‘800 kHzzk
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100 Watt
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160 m
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1‘810 – 2‘000 kHz
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100 Watt
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Für diese Frequenzen dürfen jegliche Arten von Antennen benutzt
werden. Diese dürfen auch selbst gebaut werden. Die Einschränkung für
die HB3-Lizenzierten besteht darin, dass nur im Handel erhältliche
Funkanlagen betrieben werden dürfen. Diese dürfen aber angepasst werden,
solange keine Änderungen am Senderteil vorgenommen werden.
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